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Rauchmelderpflicht

Jetzt auch in Bayern!

Seit Anfang 2013 ist nun bei Wohnungsneubauten die Ausstattung mit Heimrauchmeldern Pflicht geworden. Bestehende Gebäude müssen bis spätestens Ende 2017 mit der Mindestaustattung nachgerüstet werden.

Hinweise zur Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen


Nachts schläft auch der Geruchssinn!

Haben Sie schon einmal über Brandschutz nachgedacht?

Brandgefahren sind immer präsent, ein Brandrisiko besteht zu jeder Zeit. Nicht ohne Grund spricht man beim Brandrisiko von einer unterschätzten Gefahr. Brandschutz ist daher auch für Sie ein wichtiges Thema.

Rauchmelderpflicht

Weglaufen geht nicht

ZEIT – Sie haben keine Zeit!
Es bleiben Ihnen nur zwei bis vier Minuten zur Flucht nach Ausbruch eines Brandes, vorausgesetzt Sie bemerken den Brand.
Die Gefahrensituation eines Brandes wird meist unterschätzt!
Jährlich sterben in Deutschland ca. 600 Menschen durch Brände, 6.000 werden schwer, 60.000 leicht verletzt und die Sachschäden gehen in die Milliarden.

Im Wesentlichen ist Feuer:
Dunkel – Schnell – Heiß – Giftig
Rauch ist der gefährliche Vorbote des Feuers!
Rauch ist leise, heimtückisch und tödlich.

Eine Rauchvergiftung kann sogar bereits nach 2 Minuten tödlich sein.

Nachts schläft auch der Geruchssinn!

70% aller Brandopfer sterben Nachts an einer Rauchvergiftung! Die nächtlichen Brandopfer schlafen in den Tod.

„Wer aufpasst, dem passiert nichts!“ – Irrtum!

Elektrische Defekte sind eine häufige Brandursache. Auch Brandstiftung oder ein Brand in der Nachbarwohnung gefährden Sie ganz unverschuldet. Im Ernstfall zählt jede Sekunde.

Denken Sie daran – Rauchmelder retten Leben und schützen Eigentum.

... und nun Versuchen Sie bei einem Feuer Ihr Kind, ihre Angehörigen und Ihre Haustiere zu retten.

Wir verkaufen Ihnen nur etwas, was wir auch selbst kaufen würden. Die einen nennen das SERVICE, wir nennen das Vertrauen. Das ist Ihre Sicherheit.


"Q" für höchste Qualität bei Rauchwarnmelder

Neue Doppelkennzeichnung für höchste Qualität bei Rauchwarnmeldern

Das berühmte VdS-Prüfzeichen bekommt einen neuen Partner - das "Q".Ihr gemeinsames Einsatzgebiet ist die Kennzeichnung von Rauchwarnmeldern, die die neuen und weltweit härtesten Qualitätsprüfungen bestanden haben.
Zusammen sorgen sie für die eindeutige Differenzierung von Qualitäts-Rauchwarnmeldern und garantieren maximale Alarmsicherheit im Brandfall!


Der Sicherste auf seinem Gebiet

Rauchmelderpflicht

Rauchwarnmelder Genius "Q" für höchste Qualität bei Rauchwarnmelder

Rauchmelderpflicht

Neue Doppelkennzeichnung für höchste Qualität bei Rauchwarnmeldern
Das berühmte VdS-Prüfzeichen bekommt einen neuen Partner - das "Q". Ihr gemeinsames Einsatzgebiet ist die Kenn-zeichnung von Rauchwarnmeldern, die die neuen und weltweit härtesten Qualitätsprüfungen bestanden haben. Zu-sammen sorgen sie für die eindeutige Differenzierung von Qualitäts-Rauchwarnmeldern und garantieren maximale Alarmsicherheit im Brandfall!


Der Qualitätsbeweis - Genius H® und Genius Hx® haben das "Q"!

Rauchmelderpflicht

Gute Gründe für das "Q"
In den letzten Jahren wurden die qualitativen Unterschiede bei Rauchwarnmeldern immer größer und die Unterscheidung von einem Qualitäts-Rauchwarnmelder zu anderen immer schwieriger. Aus diesem Grund wurden härtere Prüfverfahren und eine neue Kennzeichnung von Qualitäts-Rauchwarnmeldern gefordert. Das Ergebnis ist das neue "Q". Damit ist es zum ersten Mal möglich einen Qualitäts-Rauchwarnmelder auf den ersten Blick zu erkennen.

"Q" steht für Qualität
Das neue "Q" steht für Qualität und zeichnet die echten Qualitäts-Rauchwarnmelder, wie unseren Genius H® und Genius Hx® aus. Voraussetzung für das neue "Q"-Kennzeichen ist die Prüfung mit erhöhten Anforderungen nach der vfdb-Richtlinie 14-01 sowie die Erfüllung der DIN EN 14604. Nur wer beide Prüfungen besteht, ist zur Verwendung des "Q" berechtigt.

Genius H® und Genius Hx® haben die weltweit härtesten Qualitätstests für Rauchwarnmelder bestanden:

  • Erhöhte Korrosionsbeständigkeit
  • Fehlalarmsichere Gehäusekonstruktion
  • Härtere Klimabeständigkeit
  • Lange Haltbarkeit
  • Fest eingebaute 10-Jahresbatterie
  • Produktion nach Industriestandard IPC 2
  • Resistenz gegenTemperaturschwankungen
  • Bestmögliche elektromagnetische Verträglichkeit

So erkennen Sie echte Qualitäts-Rauchwarnmelder auf einen Blick

Rauchmelderpflicht

Achtung!
Das neue "Q"-Kennzeichen darf ausschließlich in Verbindung mit dem Logo des entsprechenden Prüfinstituts verwendet werden.


DIN 14676 und DIN EN 14604

Rauchmelderpflicht

DIN 14676 - Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder
Die DIN 14676 legt die Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung fest.
Rauchwarnmelder, die entsprechend dieser Norm eingesetzt werden, dürfen als Stand-Alone-Melder oder auch als funkvernetzte Melder betrieben werden.

  • Es dürfen nur Rauchwarnmelder nach DIN 14604 eingesetzt werden
  • Maximale Überwachungsfläche 60m²
  • Mindestens 0,5 m Abstand zu Wänden, Unterzügen oder Einrichtungsgegenständen
  • Wartung entsprechend der Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich

DIN EN 14604 - Produktnorm für Rauchwarnmelder
Die DIN EN 14604 legt die Anforderungen, Prüfverfahren sowie die Leistungskriterien für Rauchwarnmelder fest. Sie gibt Herstelleranweisungen für Rauchwarnmelder, die nach dem Streulicht-, Durchlicht-, oder Ionisationsprinzip arbeiten und für Anwendungen in Haushalten, oder für vergleichbare Anwendungen in Wohnbereichen vorgesehen sind.

  • Hupenlautstärke mindestens 85 dB im Abstand von 3 m
  • Batteriewechselanzeige vier Wochen vor Batterieende
  • Batterielebensdauer mindestens ein Jahr
  • Einrichtung zur Durchführung regelmäßiger Prüfungen (Testknopf)

DIN 14676 und DIN EN 14604

Rauchmelderpflicht

Codierung:
Die Funk-Rauchwarnmelder müssen über mindestens sechs verschiedene Codierungsmöglichkeiten verfügen. Nur Rauchwarnmelder mit zugeordneter Codierung dürfen sich gegenseitig in den Alarmzustand versetzen.
Weiterleitung:
Die Weiterleitung des bei nachlassender Batteriekapazität erzeugten "Battery-Low-Signals" an die miteinander vernetzten Melder muss zwingend erfolgen.
Sendeleistung:
Die vom Hersteller angegebene minimale Freifeldentfernung zwischen Sender und Empfänger muss mindestens 100 m betragen.


DIN 14676 und DIN EN 14604

Rauchmelder retten Leben

Quelle: Hekatron

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