Regelmäßige Inspektion/Wartung mit Instandhaltung und Verbesserung der Brandmeldeanlagen
Nur eine Brandmeldeanlage, die verlässlich arbeitet, kann ihrer bestimmungsmäßigen Schutzfunktion gerecht werden.
Die Brandmeldeanlage muss rund um die Uhr das ganze Jahr über funktionsbereit sein. Nur damit ist der Schutz von Leben und Gesundheit von Mensch und Tier, sowie der Erhalt von Sach– Wirtschafts- und Kulturgütern bestmöglich gewährleistet.
Um diese hohe Verfügbarkeitsanforderung stets zu erhalten, ist eine regelmäßige Kontrolle der Anlagenteile zwingend erforderlich. Periodisch wiederkehrende Inspektionen und Wartungen beinhalten nicht nur die konsequente Funktionskontrolle der Anlage bis ins letzte Detail, sondern auch eine gesamtheitliche Betrachtung auf Übereinstimmung mit den geltenden Bauauflagen, Normen und Versicherungsauflagen. Die regelmäßige Beurteilung hinsichtlich geänderter Raum -und Nutzungsänderung gehört dazu genauso, wie die Verbesserung der Anlage bei auftretenden Störungen, Falsch- und Täuschungsalarmen. Unser speziell dafür ausgebildetes und ständig geschultes Personal übernimmt diese Arbeiten termingerecht. Störungen werden gemäß den vereinbarten Reaktionszeiten erkundet und behoben. Sämtliche Ereignisse werden im Betriebsbuch sowie in eigens angefertigten Protokollen dokumentiert. Von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Sicherheitstechnik profitieren dadurch Sie. Mit unserer Zertifizierung nach DIN 14675 dürfen wir diese Arbeiten für Sie selbstverständlich normgerecht ausführen.
Darüber hinaus werden ihnen als Betreiber der Anlage mögliche Verbesserungs-maßnahmen durch uns vorgestellt und unter Einbeziehung aller Eventualitäten als Lösungsvorschlag unterbreitet. Wenn z. B. der sog. Abnutzungsvorrat einer Anlage erreicht ist und absehbar keine Ersatzteile mehr verfügbar sein werden, werden Sie durch uns rechtzeitig informiert, um einen evtl. Umbau mit der damit verbundenen Investition der Anlage auch sinnvoll planen zu können.
Sie erhalten diesen Service komplett aus einer Hand!
Es gibt mehrere Unterteilungen für die Instandhaltung. So wird sie in der DIN 31051 wird die Instandhaltung in 4 Grundmaßnahmen unterteilt:
Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung
Die rechtzeitige und gut geplante Instandhaltung wird damit zum Produktivitätsfaktor.
Instandhaltung und Haftung
Rechtzeitige Instandhaltung fördert neben der kontinuierlicheren Produktivität auch die Arbeitssicherheit der Anlagen und Betriebsmittel, die gemäß ArbSchG, BetrSichV und anderen Rechtstexten zu den Grundpflichten des Unternehmers gehört.
Folgen bei Unterlassung (Kurzübersicht)
- erhöhte Kosten bei größeren Reparaturen durch erhöhten Verschleiß statt geringerer Kosten für Wartung und Inspektion (verschmutzten Rauchmelder vorzeitig austauschen um einen evtl. Falschalarm mit Folgekosten vorzubeugen).
- Hohe Kosten bei Produktionsunterbrechung
- Haftung bei Unfällen durch schlecht gewartete und gepflegte Arbeitsmittel